Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)
Das Bayerische Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) ist eine Fördermaßnahme, die darauf abzielt, bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik zu ermutigen und diese systematisch in ihre internen Abläufe zu integrieren. Durch das Programm sollen nicht nur die Einhaltung der Umweltvorschriften gestärkt, sondern auch freiwillige und nachhaltige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung gefördert werden. Die letzte Aktualisierung der Richtlinien erfolgte am 22. September 2022.
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Projektgruppen, die von einem Projektträger organisiert werden. Die Projektgruppen bestehen aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätigen, Organisationen der Wirtschaft (z. B. Kammern, Verbände, Innungen), kommunalen Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Verwendungszweck:
Die Zuwendung soll Unternehmen dazu ermutigen, Umweltschutz systematisch im Unternehmen zu verankern und freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung voranzutreiben. Gefördert werden vor allem die erstmalige Einführung und Validierung bzw. Revalidierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) oder ISO 14001, die Einführung und Zertifizierung bzw. Rezertifizierung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB), die Teilnahme am Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) sowie die Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Antragstellung:
Die Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung müssen schriftlich bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden und enthalten Informationen zur Projektbeschreibung, den Teilnehmern der Projektgruppe, einem Angebot des Beratungsunternehmens mit Zeit- und Kostenplan sowie einem Finanzierungsplan.
Art und Höhe der Förderung:
Die Zuwendung erfolgt in Form von Zuschüssen als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu einer festgelegten Höhe anerkannt. Die Förderquote beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers bis maximal 3.000 Euro anerkannt werden.
Hinweise:
Eine Projektgruppe muss aus mindestens fünf bis maximal fünfzehn Teilnehmern bestehen, und der Erfolg der Beratungen muss nachgewiesen werden. Reisekosten, Bewirtungskosten sowie interner Personalaufwand sind nicht zuwendungsfähig. Projektgruppen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro werden nicht gefördert. Unternehmen dürfen im Rahmen der De-minimis-Verordnung innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) an De-minimis-Beihilfen erhalten.
Befristung:
Die Bekanntmachung des BUMAP trat am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt für ab diesem Zeitpunkt beantragte Zuwendungen. Sie wird am 31. Dezember 2024 außer Kraft treten.
Weitere Informationen und Kontaktadressen:
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und die Regierung von Schwaben sind die zuständigen Stellen, bei denen weitere Informationen, Antragsformulare und Details zum Förderprogramm erhältlich sind.
Internetseiten:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: http://www.umweltministerium.bayern.de Regierung von Schwaben: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/