Die Blühpakt-Allianz für den Artenschutz in Bayern

Der dramatische Rückgang von Insekten stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Biodiversität dar, und es ist daher unerlässlich, dass alle gesellschaftlichen Gruppen ihre Verantwortung wahrnehmen und aktiv handeln. Aus diesem Grund haben sich Verbände, Organisationen und Interessensgemeinschaften mit dem Freistaat Bayern in der Blühpakt-Allianz zusammengeschlossen.

Das oberste Ziel dieser Allianz ist es, den Artenreichtum heimischer Insekten wiederherzustellen. Hierzu werden gemeinsam mit den Allianz-Partnern das Wissen um die ökologische Bedeutung von Insekten vermittelt und verloren gegangene Lebensräume wiederhergestellt. Durch diese aktiven Schutzmaßnahmen leisten die Allianz-Partner einen bedeutenden Beitrag für einen nachhaltigen Artenschutz in Bayern.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit in der Blühpakt-Allianz bildet die „Charta zum Schutz der Insekten“. Alle Partner bekennen sich darin zum Insektenschutz und schließen zusätzlich individuelle Vereinbarungen. Ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem StMUV soll die insektenfreundliche Entwicklung kommunaler Grünflächen landesweit unterstützen.

Ein zentraler Bestandteil der Blühpakt-Allianz ist das Projekt „Starterkit – blühende Kommunen“. Dieses Projekt zielt darauf ab, kommunale Grünflächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten. Ausgewählte Kommunen erhalten eine finanzielle Starthilfe von je 5.000 Euro sowie fachliche Begleitung bei der Umsetzung. Durch das erste Starterkit wurden bereits über 350.000 m2 neue blühende Flächen in Bayerns Kommunen geschaffen. Aufgrund des großen Erfolgs wird das Projekt mit einer weiteren halben Million Euro für ein zweites Starterkit fortgesetzt, um noch mehr Lebensräume für Insekten zu schaffen.

Um die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Insektenschutzes zu informieren, wird gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation betrieben. Vertreter des StMUV, des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags nehmen an öffentlichkeitswirksamen Terminen teil. Zusammen mit den Blühpakt-Beraterinnen und -Beratern erarbeitet das Blühpakt-Team ein Konzept, um Bürgerinnen und Bürger für das Thema Insektenschutz zu gewinnen. Hierzu gehören Aktivitäten wie die Begleitung von Bürger-AGs vor Ort, das Aufstellen von Infoschildern auf den Flächen oder das Bereitstellen von Texten zur Veröffentlichung in Gemeindeblättern.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Blühpakt-Allianz ist die Schaffung eines Netzwerks für die Wiederansiedlung von Insekten. Durch eine Netzwerk-Karte werden die teilnehmenden Kommunen mit ihren Maßnahmen öffentlich sichtbar gemacht. Dies ermöglicht einen Wissenstransfer unter den Kommunen und dient anderen als Best-Practice-Beispiele, um ebenfalls aktiv zu werden.

Die Blühpakt-Allianz beschränkt sich jedoch nicht nur auf Kommunen. Auch Betriebe und Einrichtungen sollen ermutigt werden, ihre Flächen blüh- und bienenfreundlich zu gestalten. Dies trägt nicht nur zum Schutz unserer Wildbienen bei, sondern fördert die gesamte Artenvielfalt Bayerns.

Die Blühpakt-Allianz ist ein bedeutender Schritt hin zu einem umfassenden Artenschutz in Bayern und zeigt, wie gemeinsames Handeln verschiedener gesellschaftlicher Akteure positive Auswirkungen auf die Biodiversität haben kann. Durch die Schaffung von blühenden Lebensräumen für Insekten tragen alle Partner dazu bei, die Vielfalt heimischer Arten zu bewahren und eine lebenswerte Umwelt für kommende Generationen zu erhalten.

Informationen zum Projekt „Blühender Betrieb“:

Das Projekt „Blühender Betrieb“ ist eine staatliche Auszeichnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Es zielt darauf ab, naturnah gestaltete Firmenflächen in Bayern zu fördern und somit einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten. Betriebe und Einrichtungen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen, können diese Auszeichnung erhalten.

Wer kann sich um die Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ bewerben? Folgende Betriebe können sich für die Auszeichnung bewerben:

  • Wirtschaftsbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen oder Handwerksbetriebe, die ihren Standort in Bayern haben und deren Freiflächen insektenfreundlich und naturnah gestaltet sind.
  • Staatliche, kommunale oder andere öffentliche bzw. soziale Einrichtungen wie Rathäuser, Krankenhäuser, Museen, Behörden usw., die die Kriterien erfüllen.
  • Betriebe, die blühende Flächen zum Wirtschaften benötigen, können keine Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ erhalten.

Welche Mindestkriterien sind für die Auszeichnung zu erfüllen? Um die Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ zu erhalten, müssen folgende vier Mindestkriterien erfüllt werden:

  • Mindestens 20 % der Freiflächen des Firmengeländes sind naturnah gestaltet, mit einem durchgängigen Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst und verschiedenen Lebensräumen aus heimischen Wildblumen, Stauden, Sträuchern und Gehölzen. Auch begrünte Dachflächen werden zur naturnah gestalteten Freilandfläche dazugerechnet.
  • Es dürfen keine flächigen Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel stattfinden.
  • Bereiche der Blühflächen müssen über den Winter ungemäht stehen bleiben, um Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten zu erhalten.
  • Der Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen ist nicht erlaubt.

Was haben Betriebe von der Auszeichnung?

Die ausgezeichneten Betriebe oder Einrichtungen, die sich aktiv für den Insektenschutz einsetzen und neue Lebensräume für Insekten schaffen, werden auf der Seite „Blühende Betriebe mit Auszeichnung“ in einer Karte dargestellt und aufgelistet. Zusätzlich können sich Betriebe mit einem eigenen Steckbrief präsentieren. Durch Schild und Urkunde können Firmen ihre Aktivitäten für den Insektenschutz auch gegenüber Kunden und der Öffentlichkeit sichtbar machen.

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Blühpakts Bayern: Der Blühpakt Bayern ist eine Initiative, die darauf abzielt, Bayern wieder zum Blühen zu bringen und den Insekten ihre Lebensräume zurückzugeben. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die die Ideen und Ziele des Blühpakts Bayern unterstützen. Dazu gehören:

  • Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
  • Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
  • Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)
  • Programm „natürlich Bayern“

Die genannten Programme unterstützen Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt, die beispielsweise die Umwandlung von Ackerland in Grünland, die Schaffung lichter Waldstrukturen und die Neuanlage von Hecken oder Streuobstwiesen umfassen. Antragsberechtigt sind je nach Programm Landwirte, Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Kommunen oder Privatpersonen.

Hinweis: Der Blühpakt Bayern verfügt nicht über eigene Fördergelder, daher können private Initiativen und Maßnahmen wie Samenbestellungen oder Umgestaltungen von Freiflächen nicht gefördert werden.

Tipps zur naturnahen Gestaltung von Firmenflächen sind beispielsweise die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut, der Verzicht auf Pestizide und Torfprodukte, eine insektenfreundliche Beleuchtung oder die Schaffung von Nistgelegenheiten für Insekten.

Interessierte Betriebe können sich über das Online-Bewerbungsformular für die Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ anmelden.

FÖRDERMÖGLICHKEITEN:

Die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Blühpakts Bayern, die die Ideen und Ziele zur Förderung der Artenvielfalt und des Insektenschutzes unterstützen, sind vielfältig und richten sich an verschiedene Zielgruppen. Hier sind die wichtigsten Förderprogramme, die seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz betreut werden:

  • Vertragsnaturschutzprogramm (VNP): Das Vertragsnaturschutzprogramm richtet sich an Landwirte, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände. Es ist mit einem jährlichen Budget von rund 64 Millionen Euro ausgestattet. Das Programm fördert Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Schaffung von naturnahen Lebensräumen in der freien Landschaft beitragen. Beispiele für geförderte Maßnahmen sind die Umwandlung von Ackerland in Grünland, die extensive Grünlandnutzung (z.B. spätere Schnittzeitpunkte, Verzicht auf Dünger und Pflanzenschutzmittel) und der Erhalt von Streuobst-Hochstämmen.
  • Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald): Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von naturnahen Strukturen im Wald. Mit einem Budget von rund 4 Millionen Euro werden beispielsweise der Erhalt von Totholz und Biotopbäumen sowie die Schaffung lichter Waldstrukturen gefördert. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer und Waldbesitzerverbände.
  • Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR): Die LNPR fördern mit einem jährlichen Budget von etwa 30 Millionen Euro Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung oder Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume. Dazu zählen die Neuanlage und Pflege von Hecken, Streuobstwiesen und artenreichen Blumenwiesen mit heimischem Saatgut. Die Maßnahmen können sowohl in der freien Landschaft als auch im Siedlungsbereich erfolgen. Anträge können von Verbänden (z.B. Landschaftspflegeverbände, Naturparkvereine), Kommunen oder Privatpersonen bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörde) gestellt werden.
  • Initiative „NATÜRLICH BAYERN“: Diese Initiative steht im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien zur Verfügung und hat zusätzlich rund 3 Millionen Euro Budget. Die Maßnahmen zielen auf die Unterstützung der Insektenvielfalt in Bayern ab. Beispiele für geförderte Maßnahmen sind Best-Practice Beispiele für mehr Blütenvielfalt, Methoden zur Gewinnung von autochthonem Saatgut oder die Akquise von Empfängerflächen für Saatgut. Die Umsetzung wird vom Deutschen Verband Landschaftspflege koordiniert und fokussiert sich auf Flächen der öffentlichen Hand und landwirtschaftliche Flächen, die bisher keine oder keine insektenfreundliche Bewirtschaftung erfahren haben.

Leitlinien für die biodiversitätsfreundliche Gestaltung von Lebensräumen

Die Leitlinien für die biodiversitätsfreundliche Gestaltung von Lebensräumen im Offenland und Siedlungsbereich, die im Rahmen des Blühpakts Bayern entwickelt wurden, zielen darauf ab, den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen und eine spürbare Erholung der Artenvielfalt in Bayern zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf Insekten. Die folgenden Grundsätze und Merkmale sollen dabei helfen:

Jeder Lebensraum zählt: Es ist wichtig, regionaltypische Lebensräume zu erhalten, die sich durch abiotische Bedingungen und biotische Ausstattung unterscheiden und oft durch extensive Nutzung entstanden sind. Eine naturverträgliche Nutzung soll auf möglichst vielen Flächen etabliert werden, denn jede Fläche, ob groß oder klein, trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Hochwertige Lebensräume sollen rechtlich geschützt und in den Biotopverbund integriert werden.

Zuerst Bewahren, dann Schaffen von wertvollen Lebensräumen: Alte Lebensräume sind oft besonders wertvoll, da sie lange Zeit brauchen, um sich zu entwickeln. Daher sollte auf stark eingreifende und aufwändige Neuanlagen verzichtet werden. Die Prioritäten sind wie folgt:

Erste Priorität: Bestehende gewachsene Lebensräume mit hohem naturschutzfachlichen Wert müssen erhalten bleiben.

Zweite Priorität: Flächen mit Verbesserungspotenzial sollen durch Extensivierung zu schützenswerten Lebensräumen entwickelt werden.

Dritte Priorität: Wenn möglich, sollen neue Lebensräume mit regionaltypischem Saat- und Pflanzgut geschaffen werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte gebietseigenes Saatgut verwendet werden.

Besonderer Schutz gebietseigener Populationen: Gebietseigene Populationen einheimischer Arten sind am besten an die lokalen Bedingungen angepasst und tragen zur Biodiversität bei. Daher sollte der Einsatz von gebietsfremdem Saat- und Pflanzgut vermieden werden. Nichteinheimische Arten sollten in Vorausschau auf künftige klimatische Bedingungen vorwiegend aus dem süd- oder südosteuropäischen Raum stammen, um ein natürliches Einwandern zu ermöglichen. Invasive Neophyten sind grundsätzlich von jeder Verwendung ausgeschlossen.

Biodiversitätsfreundliches Management: Lebensräume sollten biodiversitätsfreundlich und standortgerecht bewirtschaftet werden. Dazu gehört der Verzicht auf Pestizide und Torfprodukte, der sparsame Einsatz von Düngemitteln, die Vermeidung unnötiger Beleuchtung, das Belassen von Laubfall und die Schaffung von Strukturvielfalt (z.B. Totholz, Sukzessionsflächen, Steinmauern). Auch eine vielfältige Nahrungsversorgung für Insekten mit früh- und spätblühenden Arten ist wichtig.

Die Leitlinien wurden vom Referat Blühpakt und Referat 65 Biodiversität und Naturhaushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Bayerischen Artenschutzzentrum am Landesamt für Umwelt verfasst, um die Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt und der Insekten in Bayern zu unterstützen.

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