Der Europäische Grüne Deal und das „Fit für 55“-Programm

Der Europäische Grüne Deal und das „Fit für 55„-Programm sind wichtige Initiativen der Europäischen Union (EU), um die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten.

Der Europäische Grüne Deal wurde im Dezember 2019 unter der Führung von Ursula von der Leyen vorgestellt. Sein übergeordnetes Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 ein klimaneutrales Europa zu erreichen. Dies bedeutet, dass die EU bis dahin keine netto CO2-Emissionen mehr ausstoßen soll. Der Grüne Deal verfolgt jedoch nicht nur ehrgeizige Klimaziele, sondern auch weitere Ziele im Bereich der nachhaltigen Ressourcennutzung, der Biodiversität und der sozialen Gerechtigkeit.

Als Teil des Europäischen Grünen Deals wurde im Dezember 2020 das „Fit für 55“-Paket vorgestellt. Dieses Maßnahmenbündel hat das konkrete Ziel, die CO2-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Werten von 1990 zu reduzieren. Dabei geht es darum, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen und die globalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels zu unterstützen.

Das „Fit für 55“-Programm setzt auf verschiedene Maßnahmen und Vorschläge, die sich auf unterschiedliche Sektoren und Ebenen erstrecken.
Einige der wichtigsten Maßnahmen sind:

Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS): Es handelt sich um einen CO2-Markt, der auf festen Emissionsobergrenzen und dem Handel mit Emissionszertifikaten für energieintensive Industriezweige und den Stromerzeugungssektor beruht. Das Programm „Fit für 55“ strebt eine umfassende Reform des EU-EHS an, um es effektiver zu gestalten und den Anwendungsbereich auf Emissionen aus dem Seeverkehr auszuweiten.

Klima-Sozialfonds: Dieser Fonds soll die sozialen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr mildern. Er soll Unterstützungsmaßnahmen und Investitionen für benachteiligte Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer bereitstellen.

CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Das CBAM soll sicherstellen, dass die Bemühungen der EU zur Emissionsreduktion nicht durch steigende Emissionen außerhalb ihrer Grenzen zunichte gemacht werden. Es zielt auf Einfuhren von Waren aus CO2-intensiven Industriezweigen ab.

Emissionsreduktionsziele der Mitgliedstaaten: Die Lastenteilungsverordnung legt verbindliche Zielvorgaben für die jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten in bestimmten Sektoren fest, die nicht unter das EU-EHS fallen. Das Paket „Fit für 55“ erhöht das Ziel für 2030 von 29 % auf 40 % im Vergleich zu den Emissionen von 2005.

Erneuerbare Energie: Die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergiemix bis 2030 erhöhen.


Seit der Vorstellung des „Fit für 55“-Pakets im Dezember 2020 hat die EU bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals erzielt. Die Europäische Kommission präsentierte im Juli 2021 13 Gesetzesvorschläge zur Umsetzung des Programms, die nach langwierigen Verhandlungen von den Mitgliedstaaten im Dezember 2021 größtenteils angenommen wurden.

Dennoch zeigen Zwischenbilanzen im Juli 2023, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Umsetzung erfordert kontinuierliche Anstrengungen und politische Unterstützung sowohl auf EU-Ebene als auch von den Mitgliedstaaten, um eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Initiativen des Europäischen Grünen Deals und des „Fit für 55“-Programms weiterentwickeln und welche zusätzlichen Schritte unternommen werden, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.

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