Die Förderlinie zur Unterstützung eines Forschungsverbundes für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28.02.2024, zielt auf die Verbesserung der Bildungschancen und Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern in Deutschland, insbesondere jenen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen. Das Programm adressiert individuelle, institutionelle und systemische Ebenen, um eine Trendwende in der Bildungsgerechtigkeit herbeizuführen. Es stellt eine Priorität der Bundesregierung dar, die im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode festgeschrieben wurde.

Das Startchancen-Programm konzentriert sich darauf, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung zu erhöhen, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Potenziale voll entfalten können, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Dabei setzt es auf drei Säulen: eine moderne, lernförderliche Ausstattung der Schulen, ein Chancenbudget für schul- und unterrichtsentwickelnde Maßnahmen sowie zusätzliches Personal für multiprofessionelle Teams.

Um die Zielerreichung des Programms evidenzbasiert und handlungsorientiert zu unterstützen, soll ein Forschungsverbund etabliert werden, der sich mit der Entwicklung einer Theorie der Veränderung befasst, wissenschaftliche Erkenntnisse über effektive Schul- und Unterrichtsentwicklung bereitstellt und die Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse im Unterstützungssystem der Länder fördert. Dies umfasst auch die Bereitstellung und Überprüfung von Instrumenten und Materialien für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Unterstützung der Schulnetzwerkarbeit der Länder.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, wobei die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100 % gefördert werden können. Die Projektförderung ist auf die Dauer des Startchancen-Programms bis zum 31. Dezember 2034 angelegt.

Die Auswahl des zu fördernden Forschungsverbundes erfolgt in einem zweistufigen Antragsverfahren, beginnend mit der Einreichung von Projektskizzen bis spätestens zum 14. Mai 2024. Die Bewertungskriterien umfassen unter anderem den Beitrag zu den Programmzielen, die wissenschaftliche Qualität und Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts sowie die Praxisorientierung und Praktikabilität des Arbeitsprogramms.

Die Förderung eines Forschungsverbundes zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms fokussiert auf die Verbesserung der Bildungschancen und die Entkopplung des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft, , indem sie auf die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Verhältnissen abzielt . Hier einige beispielhafte Projekte, die auf die individuelle, institutionelle und systemische Ebene des Programms abzielen:

1. Individuelle Ebene: Förderung der Kompetenzentwicklung

  • Projekt: „Kompetenzen stärken: Individuelle Förderung in Mathematik und Deutsch“
    • Ziel: Entwicklung und Implementierung innovativer, adaptiver Lernmaterialien und Tutoring-Programme, die auf die individuellen Lernbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern in Mathematik und Deutsch zugeschnitten sind, um deren Kompetenzniveaus signifikant zu verbessern. Einsatz von diagnostischen Tools zur frühzeitigen Erkennung von Lernschwierigkeiten.
    • Methodik: Design-Based Research, um die Wirksamkeit der Lernmaterialien und Tutoring-Programme in einem iterativen Prozess kontinuierlich zu evaluieren und zu optimieren.

2. Institutionelle Ebene: Schulentwicklung und Professionalisierung

  • Projekt: „Schulen als Lerngemeinschaften: Professionalisierung für inklusive Bildung“
    • Ziel: Stärkung der inneren und äußeren Schulentwicklung durch Fortbildungsprogramme für Lehrkräfte und Schulleitungen, die auf inklusive Pädagogik, Teamentwicklung und Führungskompetenzen abzielen. Etablierung von Schulen als Modellschulen für inklusive Bildung.
    • Methodik: Aktionsforschung, um die Prozesse der Schulentwicklung und Professionalisierung zu begleiten und die Effekte auf die Schulkultur, das Lernklima und den Bildungserfolg zu analysieren.

3. Systemische Ebene: Stärkung des Unterstützungssystems

  • Projekt: „Netzwerke für Bildungsgerechtigkeit: Kooperative Bildungslandschaften“
    • Ziel: Aufbau und Stärkung von Netzwerken zwischen Schulen, lokalen Bildungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft, um eine kooperative Bildungslandschaft zu schaffen, die allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gerechte Bildungschancen bietet. Entwicklung von Kooperationsmodellen und Austauschplattformen.
    • Methodik: Netzwerkanalyse und Fallstudien, um die Bildung und Wirkung kooperativer Bildungslandschaften zu untersuchen und Best Practices für die Gestaltung von Netzwerken und Kooperationen zu identifizieren.

4. Querschnittsprojekt: Digitalisierung im Bildungswesen

  • Projekt: „Digitale Chancengleichheit: E-Learning-Plattformen und digitale Ressourcen“
    • Ziel: Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Lernplattformen und Ressourcen, die den Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, verbessern. Förderung digitaler Kompetenzen sowohl bei Lernenden als auch Lehrenden.
    • Methodik: Design und Evaluation von E-Learning-Plattformen und digitalen Tools unter Berücksichtigung der Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit, um die Effektivität digitaler Bildungsangebote zu maximieren.

Diese Projektbeispiele verdeutlichen, wie durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems Beiträge zur Erreichung der Ziele des Startchancen-Programms geleistet werden können. Sie kombinieren evidenzbasierte Ansätze mit innovativen Methoden, um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu fördern.

Die Beantragung der Förderung für einen Forschungsverbund zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms folgt einem spezifischen Prozedere, das sicherstellt, dass Projekte ausgewählt werden, die am besten zu den Zielen des Programms beitragen. Hier ein detaillierter Blick auf den Antragsprozess, die Höhe der Förderung und das allgemeine Ablaufschema:

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für die Förderung eines Forschungsverbundes zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms sind in der Regel:

  • Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen: Dies umfasst Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschuleinrichtungen, die staatlich anerkannte Abschlüsse vergeben können.
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Dazu gehören Einrichtungen wie Max-Planck-Institute, Fraunhofer-Institute, Leibniz-Institute und Helmholtz-Zentren, die außerhalb der Hochschulstrukturen angesiedelt sind und sich auf Forschung konzentrieren.
  • Vergleichbare Institutionen: Darunter fallen weitere Forschungseinrichtungen, die nicht unmittelbar als Hochschulen oder als Teil der oben genannten Organisationen klassifiziert werden, aber dennoch über eine relevante Forschungskapazität verfügen. Diese können beispielsweise Bildungsinstitute oder spezialisierte Forschungseinrichtungen sein, die in der Bildungsforschung oder in ähnlichen Feldern tätig sind.

Wichtig ist, dass die Einrichtungen, die wirtschaftlich tätig sind, nicht antragsberechtigt sind. Falls eine Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, muss sie nachweisen können, dass diese Tätigkeiten und deren Finanzierung klar voneinander getrennt sind, um eine Quersubventionierung zu vermeiden.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel muss zudem eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein, von der aus das geförderte Projekt durchgeführt wird. Dies stellt sicher, dass die geförderten Forschungsaktivitäten der deutschen Bildungslandschaft zugutekommen.

Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass die Fördermittel in die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung fließen, die unmittelbar zur Verbesserung der Bildungschancen in Deutschland beiträgt und die Ziele des Startchancen-Programms unterstützt.

„Vergleichbare Institutionen“, die im Kontext der Förderung eines Forschungsverbundes zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms antragsberechtigt sind, beziehen sich auf Organisationen, die zwar nicht explizit als Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen klassifiziert werden, aber dennoch eine signifikante Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bildungsbereich leisten. Diese Institutionen spielen eine wichtige Rolle in der Landschaft der Bildungsforschung und -innovation, indem sie spezifische Expertise und Kapazitäten bieten, die zur Erreichung der Ziele des Startchancen-Programms beitragen. Hier ein Überblick über Merkmale und Beispiele solcher Institutionen:

Merkmale vergleichbarer Institutionen

  • Forschungsfokus: Vergleichbare Institutionen weisen einen starken Fokus auf Forschung auf, der spezifisch auf Bildung, Bildungstechnologie, soziale Integration im Bildungsbereich oder verwandte Themen ausgerichtet sein kann.
  • Unabhängigkeit: Sie sind oft unabhängig von traditionellen Hochschulstrukturen, bieten jedoch spezialisierte Forschungs- und Entwicklungsressourcen.
  • Gesellschaftlicher Beitrag: Diese Institutionen leisten durch ihre Forschung und Entwicklungsarbeit einen direkten Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Bildungsgerechtigkeit und -qualität.
  • Interdisziplinäre Ausrichtung: Häufig zeichnen sie sich durch eine interdisziplinäre Ausrichtung aus, indem sie Expertise aus verschiedenen Disziplinen wie Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Technologie vereinen.

Beispiele vergleichbarer Institutionen

  1. Bildungsforschungsinstitute: Institute, die sich speziell der Erforschung von Lehrmethoden, Curriculum-Entwicklung, Bildungspolitik und anderen relevanten Themen widmen.
  2. Think Tanks: Organisationen, die Forschung und Politikberatung in bestimmten Bereichen, einschließlich Bildung, anbieten. Sie entwickeln oft innovative Lösungen und Strategien zur Verbesserung des Bildungssystems.
  3. Non-Profit-Organisationen (NPOs): NPOs, die in der Bildungsforschung und -entwicklung tätig sind, fokussieren auf spezifische Bildungsziele, wie die Förderung von Bildungsgerechtigkeit oder die Integration von Minderheitengruppen.
  4. Bildungstechnologie-Unternehmen (EdTech): Unternehmen, die auf die Entwicklung von Lehr- und Lernwerkzeugen spezialisiert sind, können ebenfalls wichtige Forschungsbeiträge leisten, insbesondere wenn sie sich auf die Evaluierung der Effektivität neuer Technologien im Bildungsbereich konzentrieren.

Diese vergleichbaren Institutionen können eine wichtige Rolle im Rahmen des Startchancen-Programms spielen, indem sie spezifische Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen, die direkt zur Verbesserung der Bildungschancen und zur Unterstützung evidenzbasierter Bildungsreformen beitragen. Wichtig ist, dass sie die Kriterien für die Antragsberechtigung erfüllen, insbesondere die klare Trennung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Aktivitäten, sofern relevant, und eine starke Ausrichtung auf Forschung und Entwicklung im Bildungsbereich.

Antragsprozess

Der Antragsprozess ist zweistufig angelegt:

  1. Einreichung einer Projektskizze: In der ersten Phase müssen Interessierte eine Projektskizze erstellen und einreichen. Diese Skizze sollte eine detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens enthalten, inklusive der Ziele, des methodischen Ansatzes, des Beitrags zu den Programmzielen und einer vorläufigen Finanzplanung. Die Frist für die Einreichung ist der 14. Mai 2024. Die Skizzen werden auf Basis ihrer wissenschaftlichen Qualität, ihres Beitrags zu den Programmzielen und ihrer Praxisrelevanz bewertet.
  2. Einreichung eines förmlichen Förderantrags: Auf Basis der Bewertung der Projektskizzen werden die Verfasser der als förderwürdig eingestuften Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Dieser Antrag muss detaillierte Informationen zum Vorhaben, einschließlich eines detaillierten Arbeitsplans, Zeitplans und einer detaillierten Finanzplanung, enthalten.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Projekt und dessen Budgetplanung. Grundsätzlich können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten bis zu 100 % gefördert werden. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die exakte Höhe der Förderung wird auf der Grundlage des eingereichten und bewilligten Finanzplans bestimmt.

Ablauf des Antragsprozesses

  • Vorbereitung und Einreichung der Projektskizze: Zunächst bereiten die Antragstellenden eine aussagekräftige Projektskizze vor und reichen diese bis zum festgelegten Stichtag ein.
  • Bewertung der Projektskizzen: Die eingereichten Skizzen werden auf Basis festgelegter Kriterien bewertet. Dies umfasst den wissenschaftlichen Beitrag, die Praxisrelevanz und den Innovationsgrad des Vorhabens.
  • Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags: Erfolgreiche Skizzeneinreicher werden aufgefordert, einen detaillierten Förderantrag zu stellen.
  • Einreichung des förmlichen Förderantrags: Der Vollantrag muss umfassende Informationen zum geplanten Projekt, inklusive eines detaillierten Arbeits- und Zeitplans sowie eines detaillierten Finanzplans, enthalten.
  • Bewertung der Förderanträge und Förderentscheidung: Die eingereichten Vollanträge werden einer erneuten Bewertung unterzogen. Auf Basis dieser Bewertung werden die Förderentscheidungen getroffen.

Die Antragstellung für die Förderung eines Forschungsverbundes ist ein sorgfältig strukturierter Prozess, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass die geförderten Projekte effektiv zur Verbesserung der Bildungschancen und zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms

Wenn Ihre Organisation das Potenzial und die Vision hat, einen bedeutenden Beitrag zum Startchancen-Programm zu leisten, aber die Ressourcen oder das Know-how für die Antragstellung fehlen, ist hier eine Möglichkeit, wie wir bei WalBee Ihnen gezielt Unterstützung anbieten können:

Maßgeschneiderter Antragsservice durch WalBee

Verstehen Sie die Herausforderung, einen überzeugenden und erfolgversprechenden Förderantrag zu erstellen, als Chance zur Zusammenarbeit. Unser speziell entwickelter Antragsservice zielt darauf ab, Organisationen, Forschungsverbünde und vergleichbare Institutionen genau dort zu unterstützen, wo es am meisten benötigt wird – bei der effektiven und erfolgreichen Antragstellung für das Startchancen-Programm. Hier sind die Dienstleistungen, die wir anbieten:

Professionelle Antragsunterstützung

  • Individuelle Beratung: Wir bieten individuelle Beratungsleistungen an, um Ihre Projektidee präzise zu definieren und in Einklang mit den Förderzielen des Startchancen-Programms zu bringen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Entwicklung eines klaren und kohärenten Projektvorschlags.
  • Schreibwerkstätten: Profitieren Sie von unseren Schreibwerkstätten, in denen wir Sie durch den Prozess der Antragserstellung führen – von der Konzeption bis zur finalen Einreichung. Diese Workshops bieten praktische Tipps und direktes Feedback zu Ihrem Antragsentwurf.
  • Vorlagen und Checklisten: Zugang zu spezifischen Vorlagen und Checklisten, die Ihnen helfen, keinen wichtigen Aspekt des Antragsprozesses zu übersehen und die Anforderungen präzise zu erfüllen.

Kompetenzaufbau

  • Webinare und Schulungen: Nehmen Sie an unseren Webinaren und Schulungen teil, die sich speziell auf die Förderlandschaft und die Antragsstellung im Bildungssektor konzentrieren. Hier lernen Sie die Feinheiten kennen, die Ihren Antrag von anderen abheben können.
  • Erfahrungsaustausch: Wir ermöglichen den Erfahrungsaustausch mit anderen Antragstellern und Experten, die bereits erfolgreiche Anträge gestellt haben. Profitieren Sie von ihren Einblicken und Erfahrungen, um typische Fallen zu vermeiden und Best Practices anzuwenden.

Unterstützung bei der Nachbereitung

  • Feedback-Analyse: Sollten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten, unterstützen wir Sie bei der Analyse des Feedbacks und beraten Sie, wie Sie Ihren Antrag verbessern können, um die Erfolgschancen bei einer erneuten Einreichung zu erhöhen.

Unser Ziel bei WalBee ist es, sicherzustellen, dass jede Organisation, die das Potenzial hat, einen signifikanten Beitrag zum Startchancen-Programm und somit zur Verbesserung der Bildungschancen in Deutschland zu leisten, die notwendige Unterstützung erhält, um ihre Visionen erfolgreich umzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Projektideen realisieren und einen nachhaltigen Impact im Bildungsbereich schaffen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie WalBee Ihren Weg zur erfolgreichen Antragstellung für das Startchancen-Programm ebnen kann.

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